SATZUNG

§ 1

 

 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins

 1.     Der Verein führt den Namen „Aktionskreis Vohburg“. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden.

 2.     Er hat seinen Sitz in Vohburg und erstreckt seine Tätigkeit auf die Stadt Vohburg und ihr Einzugsgebiet.

 3.     Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

 

§ 2

 

Vereinszweck

 1.     Der Verein setzt sich zur Aufgabe, nach dem Grundsatz der Freiwilligkeit und unter Ausschluss von parteipolitischen, konfessionellen und beruflichen Gesichtspunkten in Zusammenarbeit aller am Wohl der Stadt Vohburg interessierten Kräfte, insbesondere des Handels und Handwerks, der Industrie, der Banken, des Gaststättengewerbes und der städtischen Behörden und sonstiger Institutionen durch ansprechende Maßnahmen das allgemeine Wohlergehen zu fördern und dadurch die Anziehungskraft der Stadt Vohburg zu erhalten und zu stärken. Er verfolgt diese Ziele ausschließlich und unmittelbar durch eigenes Wirken. Eine Gewinnerzielung ist nicht beabsichtigt. Etwaige Gewinne dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke Verwendung finden.

 2.     Alle Inhaber von Vereinsämtern sind ehrenamtlich tätig.

 

§ 3

 

Mitgliedschaft

 1.     Die Mitgliedschaft können natürliche und juristische Personen, Handelsgesellschaften sowie sonstige Personenzusammenschlüsse erwerben, die ihren Wohn- bzw.. Geschäftssitz oder ihre Filiale in der Stadt Vohburg und deren Einzugsgebiet haben.

 2.     Alle Mitglieder sind gleichberechtigt. Sonderrechte an einzelne Mitglieder dürfen nicht gewährt werden.

 3.     Jedes Mitglied hat das Recht, nach Maßgabe der Satzung an der Gestaltung des Vereins mitzuarbeiten. Es hat insbesondere das Recht an der Mitgliederversammlung teilzunehmen und das Stimmrecht auszuüben.

 4.     Der Antrag auf Mitgliedschaft ist schriftlich an den Vorstand zu richten. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand ohne Angabe von Gründen.

 5.     Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Kündigung an den Vorstand. Er ist nur zum Schluss eines Kalenderjahres zulässig, unter Einhaltung einer Austrittsfrist von 3 Monaten. Der Ausschluss eines Mitgliedes kann nur auf einstimmigen Beschluss der Vorstandschaft ausgesprochen werden, wenn es in grober Weise gegen die Satzung oder der sich daraus ergebenden Pflichten verstößt. Gegen den Ausschluss des Mitgliedes kann dieses innerhalb von vier Wochen Einspruch erheben. Über den Einspruch entscheidet die Mitgliederversammlung endgültig.

 6.     Das ausscheidende Mitglied hat keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen.

 

§ 4

 

Beiträge

 1.     Mitgliederbeiträge bzw. Umlagen werden in einer Beitragsordnung geregelt, die vom Vorstand auszuarbeiten und von der Mitgliederversammlung zu beschließen ist.

 2.     Beiträge und Umlagen dienen ausschließlich dem Vereinszweck.

 

§ 5

 

Vereinsorgane

 Die Organe des Vereins sind:

1.    die Mitgliederversammlung

2.    der Vorstand

3.    der Ausschuss

 

§ 6

 

Vorstand

 1.    Der Vorstand zählt bis zu 7 Mitglieder und besteht aus:

a.    dem ersten Vorsitzenden

b.    dem zweiten Vorsitzenden als dessen Stellvertreter

c.     dem Geschäftsführer

d.    dem Kassierer

e.    bis zu drei weiteren Beisitzern

 2.    Die Mitglieder des Vorstandes werden und zwar jedes einzelne für sein Amt, von der Mitgliederversammlung für die Dauer, von drei Jahren mit einfacher Mehrheit gewählt.

 3.    Vorstand im Sinne des Gesetzes sind der erste und zweite Vorsitzende. Sie sind je einzeln vertretungsberechtigt.

 

§ 7

 

Aufgaben des Vorstandes

 1.    Dem Vorstand obliegt die Leitung des Vereins im Rahmen, der Satzung und nach Maßgabe der Beschlüsse der Mitgliederversammlung.

 2.    Der 1. Vorsitzende ist der Inhaber des höchsten Vereinsamtes. Er führt den Vorsitz in der Mitgliederversammlung und im Vorstand.

 3.    Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder eingeladen und mindestens mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Der Vorstand entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit.

 

§ 8

 

Mitgliederversammlung

1.    Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand nach Bedarf, mindestens jedoch einmal im Geschäftsjahr einberufen. Die Einladung muss schriftlich unter Angabe der Tagesordnung erfolgen.

 2.    Die Mitgliederversammlung beschließt mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung.

 3.    Zu Satzungsänderungen und zur Auflösung des Vereins ist eine Stimmenmehrheit von 3/4 der erschienenen, gültig abstimmenden Mitglieder erforderlich.

 4.    Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom Schriftführer und von dem die Versammlung leitenden Vorsitzenden zu unterzeichnen ist. Die Einsichtnahme in dieses Protokoll ist jedem Mitglied gestattet.

 

§ 9

 

Ausschüsse

Zur Erfüllung besonderer Aufgaben des Vereins oder zur Unterstützung des Vorstandes können durch den Vorstand Ausschüsse gebildet werden. Die Mitglieder der Ausschüsse, die nicht Mitglieder des Vorstandes sein müssen, werden nach Zahl und Zeit vom Vorstand bestellt. Der Ausschuss untersteht dem Vorstand.

 

§ 10

 

Beteiligung der Stadt Vohburg

Der 1. Bürgermeister oder sein Vertreter und der Referent fürs Vereinswesen der Stadt Vohburg gehören automatisch der Vorstandschaft an.

Die Stadt Vohburg unterstützt den Aktionskreis Vohburg bei Bedarf nach besten Kräften.

 

§ 11

 

Satzungsänderung

Diese Satzung kann auf Antrag der Vorstandschaft oder ein Drittel der Mitglieder bei jeder Haupt- und Generalversammlung mit zwei Drittel Mehrheit der anwesenden Mitglieder geändert werden.

 

§ 12

 

Auflösung des Vereins

Die Auflösung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung mit der in § 8, Ziffer 3. festgelegten Stimmenmehrheit beschlossen werden. Falls die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, sind der erste Vorsitzende, der Schriftführer und der Kassierer zu Liquidatoren ernannt. Zur Beschlussfassung der Liquidatoren ist Einstimmigkeit erforderlich. Im übrigen gelten die Bestimmungen des BGB(§§47ff). Sollte zum Zeitpunkt der Auflösung des Vereins Vermögen vorhanden sein, so ist dieses der Stadt Vohburg mit der Zweckbestimmung zu übergeben, das dieses Vermögen unmittelbar und ausschließlich zur Förderung des Handels und des Gewerbes im Bereich der Stadt Vohburg verwendet werden muss.

 

Derzeitige Beitragsordnung:

Jahresbeitrag                                                € 150,- jährlich

Beiträge werden im Lastschriftverfahren abgebucht

Das Online Paket Standard ist im Jahresbeitrag bereits inclusive

Standard: Sie bekommen auf der Aktionskreis Homepage, eine Microsite mit detailierter Firmenbeschreibung, Slider mit 5 Bildern und der Möglichkeit bis zu 3 Produkte einzustellen. Repost Service: Ihre Facebook und Instagram Beiträge werden von der Aktionskreis repostet.

Für die Aktualisierung der Microsite müssen nur die entsprechenden Texte und Bilddateien an den Aktionskreis gesendet werden. Der Aktionskreis kümmert sich um die Aktualisierung. Facebook-Nachrichten werden automatisch gepostet.