Kontaktbeschränkungen
Private Zusammenkünfte sind für die Angehörigen des eigenen Hausstands und zwei weiterer Haushalte mit zusammen maximal zehn Personen möglich. Kinder unter 14 Jahren werden nicht dazu gerechnet. Vollständig geimpfte Personen und Genesene unterliegen nicht den Regelungen zur Kontaktbeschränkung und bleiben daher bei der Ermittlung der Zahl der Teilnehmer unberücksichtigt.
Private und öffentliche Veranstaltungen
Private Veranstaltungen aus besonderem Anlass (z. B. Geburtstags-, Hochzeits- oder Tauffeiern) und Vereinssitzungen sind im Freien mit 50 Personen und in Innenräumen mit 25 Personen zulässig. Geimpfte oder genesene Personen werden nicht mitgezählt.
Dabei gilt zudem die 3G-Regel, d. h. wer nicht vollständig geimpft oder genesen ist, braucht einen Testnachweis für den Zutritt zur Veranstaltung.
Für öffentliche Veranstaltungen gelten die gleichen Regelungen. Hier ist die maximale Personenzahl jedoch einschließlich geimpfter oder genesener Personen zu verstehen.
Für Bayern ist eine neue Infektionsschutzmaßnahmenverordnung geplant. Details sind noch nicht bekannt. Ob und wie lange die ab morgen geltenden Beschränkungen im Landkreis daher gelten, ist offen.
Seit Sonntag, 29.08.2021 gilt bereits die 3G-Regel