Regeln für Call-und-Collect und Click-und-Collect

Seit 11. Januar ist in Bayern wieder Call-und-Collect und Click-und-Collect erlaubt. Das heißt, Kunden dürfen vorab bestelle Waren wieder direkt im Geschäft abholen. Dafür gelten allerdings strenge Regeln:

 

 

 

 

 

  • Kunden, Begleitpersonen sowie Mitarbeiter müssen bei der Übergabe der Ware FFP2-Masken tragen.
  • Es müssen feste, gestaffelte Zeitfenster für die Abholung vereinbart werden.
  • Waren dürfen nur an gesonderten Abholschaltern oder außerhalb des Ladens bereitgestellt werden.
  • Die Verkaufsräume als solche dürfen nicht für die Kunden geöffnet werden.
  • Im Wartebereich vor der Warenausgabe ist ein Abstand von 1,5 Metern einzuhalten.
  • Zudem muss das betriebliche Schutz- und Hygienekonzept ergänzt werden. Unter anderem sollen dabei folgende Maßnahmen einen Betrag zur Sicherheit von Kunden und Mitarbeitern leisten:
    • Aushänge zur Kundeninformation mit Hinweisen auf die Einhaltung von Abständen und Hygieneregeln.
    • Festlegung und Kommunikation der Abstandsregeln für Kunden
    • Markierung des Wartebereiches und der einzuhaltenden Abständen
    • Anbringung einer Plexiglasscheibe oder eines vergleichbaren Schutzes zwischen Kunden und Mitarbeitern.
    • Hinweis auf die Möglichkeit der kontaktlosen Kartenzahlung sowie Bereitstellen einer Schale zur kontaktlosen Übergabe von Bargeld und Wechselgeld
    • Bereitstellung von Desinfektionsmittel soweit es verfügbar ist.

Bitte haltet euch an die Reglungen und sorgt damit dafür, dass wir auch weiterhin für euch da sein dürfen! Bleibt gesund!