Notbremse für den Landkreis Pfaffenhofen wird aufgehoben

Lockerungen ab Dienstag

Die 7-Tage Inzidenz im Landkreis Pfaffenhofen lag am gestrigen Sonntag laut RKI den fünften Tag in Folge unter dem maßgeblichen Schwellenwert von 100. Damit kann die Notbremse ab Dienstag, 18. Mai, 0:00 Uhr aufgehoben werden und es treten einige Lockerungen in Kraft. Diese betreffen u.a. die Kontaktregelungen, die Ausgangssperre, die Schulen und den Einzelhandel.

Kontaktbeschränkungen

Zusammenkünfte sind wieder möglich für die Angehörigen des eigenen Hausstands und zusätzlich eines weiteren Hausstands, solange dabei die Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten wird. Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgerechnet. Die Regelungen zur Kontaktbeschränkung gelten nicht für vollständig gegen Corona geimpfte Personen (ab Tag 15 nach der abschließenden Impfung) sowie Genesene mit einem positiven PCR-Testergebnis, das mindestens 28 Tage und höchsten 6 Monate zurückliegt. Bei privaten Treffen, bei denen sowohl Geimpfte oder Genesene als auch sonstige Personen teilnehmen, bleiben geimpfte und genesene Personen bei der Ermittlung der Gesamtzahl der Teilnehmer unberücksichtigt.

Nächtliche Ausgangssperre

Die bisher von 22 bis 5 Uhr geltende Ausganssperre wird aufgehoben.

Schulen

An allen Schulen findet wieder für alle Jahrgangsstufen Präsenzunterricht statt, sofern dabei ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann. Andernfalls findet Wechselunterricht statt. Die Teilnahme am Präsenzunterricht und an den Präsenzphasen des Wechselunterrichts sowie an der Mittagsbetreuung setzt voraus, dass sich die Schülerinnen und Schüler zweimal wöchentlich einem Test in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 unterziehen.

Kitas

Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierte Spielgruppen können im eingeschränkten Regelbetrieb öffnen, d.h. die Betreuung muss in festen Gruppen erfolgen.

Einzelhandel

Die Öffnung von Ladengeschäften ist nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum („Click & Meet“) ohne Testpflicht zugelassen.

Körpernahe Dienstleistungen

Neben Friseuren und Fußpflege sind auch andere körpernahe Dienstleistungen wieder zulässig. Es gibt keine Testpflicht mehr.

Außerschulische Bildung, Musikschulen

Angebote der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie der Erwachsenenbildung sind wieder in Präsenzform möglich. Instrumental- und Gesangsunterricht ist als Einzelunterricht wieder erlaubt.

Museen, Ausstellungen

Museen und Ausstellungen können wieder öffnen. Besucherinnen und Besucher müssen vorab einen Termin buchen.

Sport

Kontaktfreier Sport ist nach den geltenden Kontaktbeschränkungen, mit maximal 5 Personen aus 2 Haushalten und in Gruppen von bis zu zwanzig Kindern bis 14 Jahren im Freien erlaubt.

Fitnessstudios

Die Öffnung von Fitnessstudios ist nur unter freiem Himmel erlaubt.

 

Bezüglich weiterer Lockerungen im Bereich Außengastronomie, Theater, Kinos sowie kontaktfreier Sport im Innenbereich und Kontaktsport im Außenbereich muss das Landratsamt eine gesonderte Allgemeinverfügung erlassen. Nach Mitteilung des Bayerischen Gesundheitsministerium muss für Lockerungen in diesem Bereich die 7-Tage-Inzidenz eines Landkreises fünf Tage in Folge unter 100 liegen. Anschließend sind zwei Tage zur Umsetzung vorgesehen. Am 8. Tag können die in der jeweiligen Allgemeinverfügung beschriebenen Öffnungsschritte im Einvernehmen mit dem Gesundheitsministerium erfolgen. Ein entsprechender Antrag wurde seitens des Landratsamts bereits beim Gesundheitsministerium gestellt. Das Landratsamt wird dies, sobald uns die Genehmigung für weitere Lockerungen vorliegt, entsprechend bekannt geben.