Landkreis erlässt Allgemeinverfügung

Weitere Lockerungen ab 21. Mai

Für den Landkreis gelten ab 21. Mai weitere Lockerungen bei den Coronamaßnahmen. Nach Erteilung des Einvernehmens hat der Landkreis eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. Für alle Öffnungsschritte sind die jeweiligen erforderlichen Rahmenkonzepte zu beachten.

Sport

Für den Sport gelten nun insgesamt folgende Regelungen:

Im Innenbereich + kontaktfreier Sport: Sport unter Einhaltung der Kontaktbeschränkung (maximal 5 Personen aus zwei Hausständen) plus aktueller negativer Testnachweis.

Fitnessstudios: Es ist ein negativer Test der Besucher sowie ein Termin erforderlich.

Unter freiem Himmel + Kontaktsport: In Gruppen von bis zu 25 Personen möglich. Alle Teilnehmer müssen über einen aktuellen negativen Testnachweis verfügen.

Unter freiem Himmel + kontaktfreier Sport: In Gruppen von bis zu 25 Personen mit Testnachweis oder nach den geltenden Kontaktbeschränkungen (maximal 5 Personen aus zwei Hausständen) sowie zusätzlich in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren ohne Testnachweis

Sportveranstaltungen im Freien sind mit maximal 250 Zuschauern zugelassen - Mit Testpflicht und feste Plätzen.

Übernachtungsangebote

Ab Freitag sind wieder Übernachtungsangebote von gewerblichen oder entgeltlichen Unterkünften, insbesondere von Hotels, Beherbergungsbetrieben und Campingplätzen zulässig – auch für touristische Zwecke. In diesem Rahmen sind gastronomische Angebote auch in geschlossenen Räumen sowie Kur-, Therapie- und Wellnessangebote gegenüber Übernachtungsgästen möglich. Voraussetzung ist, dass die Übernachtungsgäste bei Anreise sowie jede weiteren 48 Stunden über einen negativen Testnachweis eines höchstens vor 24 Stunden vorgenommenen POC-Antigentests, Selbsttests oder PCR-Tests verfügen.

Touristischer Reiseverkehr, Führungen

Daneben sind insbesondere der touristische Bahnverkehr, der touristische Reisebusverkehr sowie Stadt- und Gästeführungen, Kultur- und Naturführungen im Freien möglich. Testnachweis erforderlich.

Laien- und Amateurensembles

Ab Freitag können musikalische und kulturelle Laien- und Amateurensembles, bei denen ein Zusammenwirken mehrerer Personen erforderlich ist, wieder proben.