Inzidenz im Landkreis über 100

Ab Dienstag, 23.03. gilt für den Landkreis Pfaffenhofen die „Notbremse“

Die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Pfaffenhofen liegt heute den dritten Tag in Folge über dem Schwellenwert von 100. Laut RKI beträgt der Wert am heutigen Sonntag 110,7. Am Freitag waren es 100,6 und am Samstag 108,4.

Damit gelten ab Dienstag, 23. März, 0:00 Uhr wieder weitere Einschränkungen:
Nächtliche Ausgangssperre

Von 22 bis 5 Uhr ist der Aufenthalt außerhalb einer Wohnung untersagt, es sei denn, es liegt ein wichtiger Grund vor.
Kontaktbeschränkungen

Es ist der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich einer weiteren Person erlaubt. Abweichend davon ist die wechselseitige, unentgeltliche, nicht geschäftsmäßige Beaufsichtigung von Kindern unter 14 Jahren in festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaften zulässig, wenn sie Kinder aus höchstens zwei Hausständen umfasst.
Einkaufen und Dienstleistungen

Die Öffnung von Ladengeschäften mit Kundenverkehr für Handels-, Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe ist untersagt. Die Abholung vorbestellter Waren in Ladengeschäften („Click & Collect“) ist zulässig.
Weiterhin normal geöffnet sind:

  • der Lebensmittelhandel inklusive Direktvermarktung, Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte
  • Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Pfandleihhäuser, Filialen des Brief- und Versandhandels, Reinigungen und Waschsalons
  • Blumenfachgeschäfte, Gartenmärkte, Gärtnereien, Baumschulen, Baumärkte, der Verkauf von Presseartikeln, Versicherungsbüros, Buchhandlungen, Tierbedarf und Futtermittel und sonstige für die tägliche Versorgung unverzichtbare Ladengeschäfte sowie der Großhandel.

Körpernahe Dienstleistungen

Dienstleistungen von Friseuren sowie Fuß-, Hand-, Nagel- und Gesichtspflege dürfen weiterhin angeboten werden.
Sport

Es ist nur kontaktfreier Sport unter Beachtung der Kontaktbeschränkung erlaubt. Mannschaftssport ist untersagt.

Büchereien dürfen geöffnet bleiben. Museen und Ausstellungen müssen schließen. Instrumental- und Gesangsunterricht in Präsenzform ist untersagt. Fahrschulunterricht ist weiterhin möglich.

Für Kindertagesbetreuungsangebote und Schulen im Landkreis gelten vom 22. bis zum 28. März die am letzten Freitag bekannt gegeben Regelungen:

  • In den Abschlussklassen findet Präsenzunterricht statt, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 m durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann. Andernfalls findet Wechselunterricht statt.
  • An allen übrigen Schulen und Jahrgangsstufen, einschließlich der Grundschulstufe, findet Distanzunterricht statt.
  • Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und organisierte Spielgruppen sind geschlossen. Eine Notbetreuung ist möglich. Es werden nur die Kinder betreut, deren Eltern eine Kindertagesbetreuung nicht anderweitig sicherstellen können.