FFP2-Maskenpflicht ab Montag, 18. Januar 2021

Ab Montag, 18.Januar 2021, gilt eine FFP2-Maskenpflicht.

Die Pflicht gilt nicht für Kinder bis einschließlich 14 Jahren. Die Maskenpflicht gilt in allen Geschäften beim Einkauf (für die Kunden), beim Abholen von Click-und-Collect und Call-und-Collect, und, wie bereits seit einigen Wochen, in Altenheimen, Seniorenresidenzen sowie Pflege- und Behinderteneinrichtungen. Den FFP2 Masken gleichgestellt sind mindestens gleichwertige Masken (wie KN95 oder N95).

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