Die aktuellen Corona-Beschlüsse in der Übersicht

Neue Regelungen ab Samstag

Hier die aktuellen Corona-Beschlüsse in der Übersicht: Die neue Stufe Gelb haben wir bereits erreicht (ab 450 Intensivbetten bayernweit mit Covid-Patienten belegt, aktuell haben wir bereits 517, Tendenz steigend). Das heißt, ab Samstag gelten wohl folgende neue Regeln: FFP-2-Maske zum Einkaufen und überall, wo bisher medizinische Maske galt (Ausnahmem gibt es für die Schulen). PCR-Tests für Ungeimpfte nötig bei Restaurant-Besuch oder körpernahen Dienstleistungen (Friseur, Fußpflege, Kosmetik). Besuch von Clubs, Diskotheken etc. nur noch mit 2G (also nur für Geimpfte/Genesene).

Bei Stufe Rot (auf die wir aktuell zusteuern) wird noch einmal verschärft.

Die genaue Verordnung erscheint erst noch (vermutlich Freitag), es könnten sich also noch genauere Auslegungen ergeben. Wir informieren Sie wie immer so schnell wie möglich, Ihr Aktionskreis Vohburg.


    Hotspotregelung:


Es wird eine regionale Hotspotregelung eingeführt, wonach gilt:

In Landkreisen, die zu einem Leitstellenbereich gehören, in dem die zur Verfügung stehenden Intensivbetten bereits zu mindestens 80 % ausgelastet sind, und in denen zugleich eine 7-Tage-Inzidenz von 300 überschritten wird, gelten die Maßnahmen entsprechend, die bei einer landesweiten Krankenhausampel der Stufe Rot (siehe nächster Punkt) gelten würden.

Das Vorliegen der Voraussetzungen wird von der jeweiligen Kreisverwaltungsbehörde durch Bekanntmachung festgestellt. Die Maßnahmen gelten ab dem auf die Bekanntmachung folgenden Tag. Sie enden wieder, sobald nach Feststellung der Kreisverwaltungsbehörde ein Parameter drei Tage lang unter den genannten Werten liegt.

    Krankenhausampel neu:

Die Krankenhausampel bei einer landesweiten Überlastung des Gesundheitswesens wird um eine Intensivbettenkomponente erweitert und mit konkreten Maßnahmen hinterlegt. Danach gilt:

 

1.    Gelbe Stufe:

Die gelbe Stufe gilt, sobald entweder in den vorangegangenen sieben Tagen landesweit mehr als 1.200 Covidpatienten in ein bayerisches Krankenhaus eingewiesen wurden oder – das ist neu – landesweit mehr als 450 Intensivbetten mit Covidpatienten belegt sind. Sobald nach Feststellung des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege eine der beiden Alternativen greift, gilt landesweit ab dem auf die Feststellung folgenden Tag die gelbe Stufe mit folgenden Maßnahmen:

 

§  Maskenstandard FFP2-Maske (statt medizinischer Gesichtsmaske). In der Schule und für Kinder und Jugendliche gelten wieder die schon gewohnten Sonderregeln (Stoffmaske in der Grundschule, im Übrigen medizinische Maske).

§  Alle Einrichtungen, Veranstaltungen etc., die bisher nach 3G-Regeln zugänglich sind, sind dann nur nach 3G plus zugänglich (Nichtimmunisierte also nur mit aktuellem PCR-Test).
Innerhalb dieser nur für Geimpfte, Genesene und PCR-Getestete zugänglichen Bereiche bestehen die Rechtsfolgen, die bisher für normales 3G galten. Es gibt also anders als bei freiwilligen 3G plus keine Erleichterungen etwa für Maske, Abstand oder Personenobergrenzen. Ausgenommen werden lediglich die Hochschulen sowie außerschulische Bildungsangebote einschließlich der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Bibliotheken und Archive – hier gilt weiterhin die Zugangsmöglichkeit auch mit Schnelltest (3G).

§  Für Clubs, Diskotheken, Bordellbetriebe und vergleichbare Freizeiteinrichtungen gilt bei Stufe gelb verpflichtendes 2G.

§  Pflegeeinrichtungen sollen zu Testkonzepten verpflichtet werden können, die unabhängig vom Impfstatus mindestens zweimal wöchentlich obligatorische Tests (Antigen-Schnelltests oder PCR-Tests) für das Personal und Besucher vorsehen. Der Bund wird aufgefordert, die hierfür nötigen Voraussetzungen insb. in der Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung zu schaffen.

 

2.            Rote Stufe:

Die rote Stufe gilt, sobald landesweit mehr als 600 Intensivbetten mit Covidpatienten belegt sind. Sobald dies nach Feststellung des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege der Fall ist, gilt landesweit ab dem auf die Feststellung folgenden Tag die rote Stufe mit folgenden Maßnahmen:

 

§  Einrichtungen, Veranstaltungen etc., die sonst nach 3G-Regeln zugänglich sind, sind dann nur nach 2G zugänglich, also nur für Geimpfte und Genesene, nicht für Getestete. Innerhalb dieser Bereiche bestehen die Rechtsfolgen, die für normales 2G gelten. Ausgenommen werden hier die Gastronomie, Beherbergungsunternehmen und körpernahe Dienstleistungen. Hier bleibt es bei 3G plus (siehe gelbe Stufe).

§  In Hochschulen, außerschulischen Bildungsangeboten einschließlich der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Bibliotheken und Archive gilt weiterhin die Zugangsmöglichkeit auch mit Schnelltest (3G).

§  Die Zugangsregelung „3G“ (einfacher Schnelltest zweimal pro Woche genügt) gilt in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten im Falle der roten Stufe außerdem für alle Beschäftigten, die während ihrer Arbeit Kontakt zu anderen Personen haben (egal ob Kunden, andere Beschäftigte oder sonstige Personen). Das gilt allerdings nicht für den Handel und den ÖPNV.

 

    Schulen: Maskenpflicht nach Herbstferien:

Um nach den Herbstferien die Gefahr von weiteren Infektionen durch Reiserückkehrer möglichst zu verhindern, wird in den Grundschulen für eine Woche und in den weiterführenden Schulen für zwei Wochen wieder eine Maskenpflicht im Schulgebäude eingeführt, und zwar nach den gleichen Regelungen wie zu Schuljahresbeginn (Maskenpflicht auch am Platz und unabhängig vom Mindestabstand, Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 können eine textile Mund-Nasen-Bedeckung tragen, alle übrigen Schüler medizinische Gesichtsmasken). Bei einem Infektionsfall in einer Klasse werden die Teilnehmer dieser Klasse künftig eine Woche lang an jedem Schultag getestet.

    Quarantänedauer für enge Kontaktpersonen verlängert:

Die Quarantänedauer für enge Kontaktpersonen auf mindestens 7 Tage erhöht. Für eine sichere Unterbrechung der Infektionsketten in Regionen mit hohem Infektionsgeschehen wird darüber hinaus künftig die Möglichkeit der Freitestung für enge Kontaktpersonen entfallen und die Quarantänedauer grundsätzlich 10 Tage betragen.

    Schwerpunkt- und Stichprobenkontrollen:

Um insbesondere die Beachtung der 3G, 3G Plus und 2G – Maßnahmen durch Veranstalter, Betreiber, Anbieter und Gastronomen sicherzustellen, werden Schwerpunkt- und Stichprobenkontrollen durchgeführt und Verstöße konsequent geahndet.

 

    Die 14. BayIfSMV bleibt im Übrigen zunächst bis zum Ablauf des 24. November 2021 befristet. Die Regelungen für die Zeit nach dem 24. November werden von der dann geltenden Ausgestaltung des Bundesrechts abhängen.