Coronavirus

Aktuelles zur Coronasituation

Die bayerische Staatsregierung hat am 16. April 2020 folgende Eckpunkte
beschlossen:

• Ausgangsbeschränkung
Die Ausgangsbeschränkung wird bis einschließlich 3. Mai 2020 verlängert. Sie wird ab 20. April insoweit gelockert, als künftig Sport und Bewegung an der frischen Luft nicht nur mit den Angehörigen des eigenen Hausstands zulässig ist, sondern zusätzlich mit einer haushaltsfremden Person.

• Geschäfte
Für Ladengeschäfte und den Einzelhandel gelten künftig folgende Auflagen:
Einlasskontrollen, 1,5 m-Abstand, ein Kunde pro 20 qm, verpflichtende Hygiene- und Parkplatzkonzepte sowie ein Mundschutzgebot, wobei deren Besorgung eigenverantwortlich durch den Ladeninhaber bzw. Kunden erfolgen muss.

Auf dieser Grundlage werden die Beschränkungen im Bereich der Geschäfte stufenweise erleichtert:
o Ab 20. April 2020 dürfen Bau- und Gartenmärkte sowie Gärtnereien wieder öffnen.
o Ab 27. April 2020 dürfen Kfz-Händler, Fahrradhändler und Buchhandlungen wieder öffnen.
o Ab 27. April 2020 dürfen weitere Geschäfte bis zu einer maximalen Verkaufsfläche von 800 qm öffnen. Das bedeutet eine maximal zulässige Kundenzahl von 40 Personen pro Laden.
o Es ist entsprechend des Beschlusses der Ministerpräsidentenkonferenz beabsichtigt, dass Friseure ab 4. Mai 2020 wieder öffnen dürfen. Die Entscheidung darüber wird unter Berücksichtigung der weiteren Entscheidungen der MPK und des Bundes und unter Beachtung des Infektionsgeschehens rechtzeitig vorher erfolgen.

(Anmerkung des Aktionskreis: Laut Pressemitteilung der Bundesregierung bleiben körpernahe Dienstleistungsbetriebe wie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliches Betriebe weiter geschlossen.
Medizinisch notwendige und verordnete Fußpflege darf durchgeführt werden.
Auch bei Bestätigung (ohne Rezept) ist eine medizinische Fußpflege möglich, diese muss aber zwingend vom Hausarzt ausgestellt werden.)

• Gastronomie / Hotellerie / Tourismus
Für den Bereich Gastronomie und Hotellerie bestehen die bisherigen Regelungen fort (nur Mitnahme von Essen, nur unaufschiebbare berufliche Übernachtungen).

• Veranstaltungen und Versammlungen
Für Veranstaltungen und Versammlungen bestehen die bisherigen Regelungen fort. Großveranstaltungen bleiben mindestens bis zum 31. August 2020 untersagt. Auch Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen sowie religiöse Feierlichkeiten und Veranstaltungen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sollen zunächst weiter nicht stattfinden. Auf Bundesebene wird zeitnah mit den großen Religionsgemeinschaften das Gespräch aufgenommen, um einen möglichst einvernehmlichen Weg zu vereinbaren.

Damit sind die meisten Vohburger Geschäfte wieder geöffnet.
Alle Ausnahmen, noch geschlossene Betriebe, Gaststätten mit Lieferservice, geänderte Öffnungszeiten etc. finden Sie unter dem Punkt "Corona - Öffnungszeiten und Lieferservices"