Die Bayerische Staatsregierung um Ministerpräsident Markus Söder hat am 16. Juni weitere Corona-Lockerungen für Bayern verkündet.
- Freunde treffen: Ab Mittwoch (17. Juni 2020) ist es möglich, dass sich zehn Menschen in der Öffentlichkeit treffen. Sie können dabei alle aus verschiedenen Haushalten stammen. Die bisherigen Kontaktbeschränkungen werden auf diese Weise gelockert.
- Veranstaltungen: Private Events, wie Geburtstage, Hochzeiten oder weitere Zusammenkünfte sind ab Montag (22. Juni 2020) wieder möglich. Dabei steht im Vordergrund, dass bekannt ist, wer teilnimmt. Die Veranstaltungen werden in geschlossenen Räumen auf 50, im Freien auf 100 Teilnehmer begrenzt.
- Katastrophenfall: Der Katastrophenfall wurde aufgehoben. Dieser hat der Staatsregierung die weitreichenden Eingriffe ins öffentliche Leben ermöglicht. Dies tritt ab Mittwoch (17. Juni 2020) in Kraft.
- Gastronomie: Für die Innen- und Außenbereiche der Gastronomie wird die Sperrstunde ausgeweitet - von 22 auf 23 Uhr. Das gilt ab Montag (22. Juni 2020).
- Handel: In Läden und Geschäften sind nun nicht mehr 20 Quadratmeter pro Kunde, sondern nur noch zehn Quadratmeter pro Kunde nötig. Somit können deutlich mehr Verbraucher in Geschäfte, Supermärkte und Discounter. Das gilt ab Montag (22. Juni 2020).
- Wellness: Saunen und Bäder dürfen wieder öffnen. Dafür gelten allerdings spezielle Hygienekonzepte. Davon betroffen sind unter anderem auch Hotels.Das gilt ab Montag (22. Juni 2020).
- Busreisen: Busreisen von größeren Gruppen sind wieder möglich. Bedingung dabei ist, dass auf jedem Platz eine Maske getragen wird. Das gilt ab Montag (22. Juni 2020).
- Camping: Auch im Camping-Bereich wird gelockert. Dies ist aus Sicht der Staatsregierung besonders im Hinblick für den Sommerurlaub in Bayern wichtig. Das gilt ab Montag (22. Juni 2020).
- Senioren- und Altenheime: In Pflegeeinrichtungen für ältere Menschen werden die Besuchsrechte gelockert, in Form von längere Besuchszeiten oder möglichen Aktivitäten. Das gilt ab Montag (22. Juni 2020).
- Kultur: Im kulturellen Bereich gibt es ebenfalls neue Lockerungen. Größere Gruppen, wie beispielsweise Chöre, dürfen wieder zusammenkommen und proben. Das gilt ab Montag (22. Juni 2020).
In diesen Bereichen wurde noch nicht gelockert:
- Maskenpflicht: In Bereich der Maskenpflicht wurde nicht gelockert. Die Staatsregierung betonte, dass diese nicht diskutabel sei. Lediglich bei Verkäufern und Verkauferinnen wird gelockert: Sie müssen keine Maske mehr an der Kasse tragen. In diesen Fällen reicht ein Plexiglasschutz aus.
- Bars, Kneipen und Diskotheken: Betriebe, die als "reine" Trinkstätten/Schankstätten gelten, müssen weiterhin geschlossen bleiben.