Für den Landkreis Pfaffenhofen ändert sich, vorbehaltlich der rechtlichen Umsetzung, ab Freitag, 21. Mai daher folgendes:
Freibäder
Freibäder können wieder öffnen. Voraussetzung ist die Beachtung des entsprechenden Rahmenhygienekonzepts (Abstandswahrung, Beschränkung der Personen pro m² etc.), ein gebuchter Termin und ein negativer Test.
Fitnessstudios
Auch Fitnessstudios können ab Freitag wieder öffnen. Es ist ein negativer Test der Besucher sowie ein Termin erforderlich. Die Hygienemaßnahmen, z.B. Abstandspflicht, FFP2-Maskenpflicht (außer beim Sport selbst) müssen beachtet werden.
Kulturveranstaltungen im Freien
Es sind wieder Kulturveranstaltungen im Freien mit maximal 250 Zuschauern (feste Sitzplätze) erlaubt. Dies gilt sowohl im professionellen Bereich als auch für Laien- und Amateurensembles und filmische Veranstaltungen. Für die Besucher gilt eine Testpflicht.
Sportveranstaltungen im Freien
Sportveranstaltungen im Freien (hierzu zählen auch Freiluftstadien mit überdachten Zuschauerplätzen) sind mit maximal 250 Zuschauern zugelassen. Es gelten auch hier eine Testpflicht und feste Plätze.
Bei all den vorab genannten Öffnungen und Möglichkeiten entfällt die Testpflicht, sobald die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis stabil unter der 50-er Marke liegt.
Und so geht es an den Schulen weiter
An allen Schulen findet derzeit für alle Jahrgangsstufen Präsenzunterricht statt, sofern dabei ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann, andernfalls findet Wechselunterricht statt (=eingeschränkter Regelbetrieb). Wie es nach den Pfingstferien weitergeht, hängt von der 7-Tage-Inzidenz ab. Grundsätzlich gilt ab 7. Juni: Bei einer 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 165 findet eingeschränkter Regelbetrieb, bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 50 findet an allen Schularten für alle Jahrgangsstufen normaler Regelbetrieb (voller Präsenzunterricht ohne Mindestabstand) statt.
Kitas
Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierte Spielgruppen sind derzeit im Landkreis im eingeschränkten Regelbetrieb geöffnet, d.h. die Betreuung muss in festen Gruppen erfolgen. Hier gilt nach den Pfingstferien: Bei einer 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 165 findet eingeschränkter Regelbetrieb, bei einer 7-Tagesinzidenz unter 50 findet normaler Regelbetrieb statt.